-Während der drei- oder vierwöchigen Abstimmungsphase muss der
-Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar sein. Jede abgegebene Stimme
-sollte - nach Möglichkeit einigermaßen zeitnah, am besten
-automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in dieser Bestätigung
-sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher Name sowie welche
-Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden. Für Zwecke der
-Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu erfassen; an diese
-sollte auch die Bestätigung versandt werden, um sicherzustellen, dass
-diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen Absender stammte (und
-die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail dort empfangen werden
-kann). Außerdem sollte in der Bestätigung angegeben sein, wie eine
-Stimme nachträglich geändert oder komplett zurückgezogen werden kann
-(wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet wurde, die nicht im Usenet
-veröffentlicht werden soll.)
+Während der drei- oder vierwöchigen (maximal aber einmonatigen)
+Abstimmungsphase muss der Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar
+sein. Jede abgegebene Stimme sollte - nach Möglichkeit einigermaßen
+zeitnah, am besten automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in
+dieser Bestätigung sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher
+Name sowie welche Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden.
+Für Zwecke der Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu
+erfassen; an diese sollte auch die Bestätigung versandt werden, um
+sicherzustellen, dass diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen
+Absender stammte (und die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail
+dort empfangen werden kann). Außerdem sollte in der Bestätigung
+angegeben sein, wie eine Stimme nachträglich geändert oder komplett
+zurückgezogen werden kann (wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet
+wurde, die nicht im Usenet veröffentlicht werden soll.)