+Übertragungsverbot
+ nennt man die Bestimmung der /Einrichtungsregeln/, daß eine Stimme
+ nur für genau den Vorschlag gilt, für welchen sie abgegeben wurde.
+ Das heißt, daß Stimmen für oder gegen eine bestimmte Gruppe nicht
+ gleichzeitig auch Änderungen an anderen Gruppen bewirken sollen.
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+ Manchmal kann es sinnvoll sein, von diesem Verbot durch eine
+ /weitere Regel/ eine Ausnahme zu machen, zum Beispiel, wenn bei
+ /Einrichtung/ einer Gruppe die /Charta/ einer anderen Gruppe in
+ einem unstrittigen Detail angepaßt werden soll.
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