+Stimmen voraussichtlich als ungültig gewertet werden. Weil auch der 2.
+CfV im Rahmen der üblichen Bearbeitungszeiten regelmäßig nicht sofort,
+sondern erst nach einigen (Stunden oder) Tagen veröffentlicht werden
+wird, schadet es nicht, den Zeitpuntk anzugeben, zu dem die Liste der
+Abstimmenden erstellt wurde, und auch den 2. CfV bereits ein oder zwei
+Tage vor dem geplanten Veröffentlichungszeitraum einzureichen.