Archive-name: de-newusers/dana-manual
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-Last-modified: 2011-03-.. (unreleased)
+Version: 2.1.1
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/dana-manual
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Vorschlag nur in der Form des letzten veröffentlichen RfDs zur
Abstimmung gestellt werden kann, denn der Abstimmungsaufruf (CfV) muss
inhaltlich mit dem letzten Diskussionsaufruf (RfD) im wesentlichen
-übereinstimmen. Ggf. ist also vor dem Beginn der Abstimmung noch
-einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen Änderungen zu
-veröffentlichen.
+übereinstimmen (siehe 4.2.). Ggf. ist also vor dem Beginn der
+Abstimmung noch einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen
+Änderungen zu veröffentlichen.
Nach Möglichkeit sollte am Ende der Diskussion nur noch ein einziger,
einheitlicher Vorschlag stehen (siehe 2.5.). Jedenfalls müssen aber
- Ralf Döblitz <doeblitz@doeblitz.net>
- Karsten Düsterloh <kd-usenet@tprac.de>
- Michael Grimm <trashcan@odo.in-berlin.de>
- - Jürgen Ilse <ilse@usenet-verwaltung.de>
- Emil Schuster <emil@wieslauf.sub.de>
Im Zweifel empfiehlt es sich, rechtzeitig mit einem der Genannten
den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten. Der Abstimmungszeitraum
muss mindestens drei Wochen, darf aber höchstens vier Wochen betragen.
+Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
+übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
+| Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
+| "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
+| werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
+| übereinstimmen.
+
+Zweck dieser Regel ist es, zu verhinden, daß etwas anderes zur
+Abstimmung gestellt wurde als zuvor Gegenstand der Diskussion war.
+"Wesentlich" in diesem Sinne sind daher alle Eigenschaften der
+einzurichtenden Gruppe sowie die Abstimmungsmodalitäten; an diesen
+dürfen keine über die Behebung von Schreibfehlern o.ä. hinausgehenden
+Änderungen vorgenommen werden. Kurz und gut: Der zur Abstimmung
+gestellte Vorschlag darf keinen anderen Sinngehalt haben als der zuvor
+diskutierte. Eine Änderung der Begründung - soweit sie überhaupt im
+CfV wiederholt wird - ist hingegen regelmäßig unproblematisch.
+
Üblich ist es, auf Basis des letzten veröffentlichen RfD einen CfV zu
entwerfen. Dabei kann der Begründungsteil gekürzt werden oder ganz
entfallen und durch einen Verweis auf die geführte Diskussion -