Stimmen voraussichtlich als ungültig gewertet werden. Weil auch der 2.
CfV im Rahmen der üblichen Bearbeitungszeiten regelmäßig nicht sofort,
sondern erst nach einigen (Stunden oder) Tagen veröffentlicht werden
-wird, schadet es nicht, den Zeitpuntk anzugeben, zu dem die Liste der
+wird, schadet es nicht, den Zeitpunkt anzugeben, zu dem die Liste der
Abstimmenden erstellt wurde, und auch den 2. CfV bereits ein oder zwei
Tage vor dem geplanten Veröffentlichungszeitraum einzureichen.