+Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
+übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
+| Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
+| "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
+| werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
+| übereinstimmen.
+
+Zweck dieser Regel ist es, zu verhindern, dass etwas anderes zur
+Abstimmung gestellt wurde als zuvor Gegenstand der Diskussion war.
+"Wesentlich" in diesem Sinne sind daher alle Eigenschaften der
+einzurichtenden Gruppe sowie die Abstimmungsmodalitäten; an diesen
+dürfen keine über die Behebung von Schreibfehlern o.ä. hinausgehenden
+Änderungen vorgenommen werden. Kurz und gut: Der zur Abstimmung
+gestellte Vorschlag darf keinen anderen Sinngehalt haben als der zuvor
+diskutierte. Eine Änderung der Begründung - soweit sie überhaupt im
+CfV wiederholt wird - ist hingegen regelmäßig unproblematisch.
+