X-Git-Url: https://code.th-h.de/?p=faqs%2Fdana-manual.git;a=blobdiff_plain;f=dana-manual;h=da8e2033e6c0ce81e755cd5b12a64aac5134b313;hp=363fd5f9b321f7f47a91ed934b957ca3d0a431aa;hb=48cac44eb11b8453b71fddbe34e1e7c48c8c74a2;hpb=7dc6f272c83fbb17e6fe5afdcc20e8feae404b43;ds=sidebyside diff --git a/dana-manual b/dana-manual index 363fd5f..da8e203 100644 --- a/dana-manual +++ b/dana-manual @@ -1153,9 +1153,9 @@ zur Abstimmung geschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass der Vorschlag nur in der Form des letzten veröffentlichen RfDs zur Abstimmung gestellt werden kann, denn der Abstimmungsaufruf (CfV) muss inhaltlich mit dem letzten Diskussionsaufruf (RfD) im wesentlichen -übereinstimmen. Ggf. ist also vor dem Beginn der Abstimmung noch -einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen Änderungen zu -veröffentlichen. +übereinstimmen (siehe 4.2.). Ggf. ist also vor dem Beginn der +Abstimmung noch einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen +Änderungen zu veröffentlichen. Nach Möglichkeit sollte am Ende der Diskussion nur noch ein einziger, einheitlicher Vorschlag stehen (siehe 2.5.). Jedenfalls müssen aber @@ -1277,6 +1277,23 @@ Abstimmadresse und den Abstimmungszeitraum sowie einen Wahlschein mit den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten. Der Abstimmungszeitraum muss mindestens drei Wochen, darf aber höchstens vier Wochen betragen. +Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen +übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält: +| Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl. +| "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht +| werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen +| übereinstimmen. + +Zweck dieser Regel ist es, zu verhinden, daß etwas anderes zur +Abstimmung gestellt wurde als zuvor Gegenstand der Diskussion war. +"Wesentlich" in diesem Sinne sind daher alle Eigenschaften der +einzurichtenden Gruppe sowie die Abstimmungsmodalitäten; an diesen +dürfen keine über die Behebung von Schreibfehlern o.ä. hinausgehenden +Änderungen vorgenommen werden. Kurz und gut: Der zur Abstimmung +gestellte Vorschlag darf keinen anderen Sinngehalt haben als der zuvor +diskutierte. Eine Änderung der Begründung - soweit sie überhaupt im +CfV wiederholt wird - ist hingegen regelmäßig unproblematisch. + Üblich ist es, auf Basis des letzten veröffentlichen RfD einen CfV zu entwerfen. Dabei kann der Begründungsteil gekürzt werden oder ganz entfallen und durch einen Verweis auf die geführte Diskussion -