Archive-name: de-admin/einrichtung Posting-frequency: weekly Last-modified: 1999-02-01 URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN Inhalt: ~~~~~~~ Teil 1: Überblick Teil 2: Zusammenfassung Teil 3: Moderation Teil 4: RfD Teil 5: Die Diskussion Teil 6: CfV Teil 7: Die Wahl(-regeln) Teil 8: Nach der Wahl Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings Teil 10: Sonderregeln für de.alt.* Teil 11: Danksagung 1. Überblick: ~~~~~~~~~~~~~ Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder, der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen, eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt. Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News- Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10 -- gelten. Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden Regeln zu entscheiden. Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive. Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen: Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ... 2. Zusammenfassung: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.) darüber abstimmen läßt. Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt werden. Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe de.admin.news.announce laufen. 3. Moderation: ~~~~~~~~~~~~~~ Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings) sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an den Moderator schicken. Die momentane Adresse des Moderators lautet: moderator@dana.de Der Moderator prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an den Moderator gehen. Ein Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln allein die Moderatorenwahlreglen für de.admin.news.announce. Moderator"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderator werde ich mich bemühen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist einer Regel zu halten. Wenn man mich also _überzeugen_ kann, werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen lege ich in einem solchen Fall allerdings Wert! 4. RfD: ~~~~~~~ Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl. "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an den Moderator geschickt werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird er Rücksprache mit dem Initiator halten. Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig: o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides) noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden. o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca. 60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen. Beispiel: Kurzbeschreibung: de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst. Charta: de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise de.comp.misc für computerbezogene Themen). 5. Die Diskussion: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich) anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können, also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein Konsens eingestellt hat. Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD sollte als Zusammenfassung die Regel sein. 6. CfV: ~~~~~~~ NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden. Dieser muß explizit enthalten: o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist. Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die Einrichtung und umgekehrt. Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der gleichen Maschine. Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen abgegeben werden können. Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein- Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser, erst gar kein Reply-To: zu generieren). Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To: auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas komplizierter. o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden. Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat betragen. o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten. Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.). o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!) Wahlmöglichkeit auszusehen hat. Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt werden kann. Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden Punkte noch unklar ist: o Name der Gruppe o Kurzbeschreibung der Gruppe o Charta der Gruppe o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert) o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9) eingesetzt werden. 7. Die Wahlregeln: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten. Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsäußerungen oder vergleichbares. Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet. Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen von Wahlen sind nicht möglich. .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie -- sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen. Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so findet hierüber eine normale Abstimmung statt. Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs. 8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten. Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim! Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung). Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden. Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden! Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn. Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen, daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht erwähnt werden! Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode -- sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV wird wie gehabt per E-Mail an den Moderator geschickt, der es dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw. Mailing-Listen) postet. Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter oder durch den Moderator von de.admin.news.announce im Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich. Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt der Moderator entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in wirklich begründeten Fällen akzeptiert. 8. Nach der Wahl: ~~~~~~~~~~~~~~~~~ Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt! Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben), so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert. 9. Sonderregeln für kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings" durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen. Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als angenommen. 10. Sonderregel für de.alt.*: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier: Fairneß. Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab: Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur einen kleinen Teil von ggf. Interessierten. 11. Danksagung: ~~~~~~~~~~~~~~~ Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an: Greg Woods Eliot Lear Christoph Badura Matthias Urlichs Joachim Astel Wolfgang Zenker Andreas Bewersdorff Andreas M. Kirchwitz Martin Recke