Archive-name: de-admin/einrichtung Posting-frequency: weekly Last-modified: 1999-07-21 URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN Inhalt: ~~~~~~~ Teil 1: Überblick Teil 2: Zusammenfassung Teil 3: Moderation Teil 4: RfD Teil 5: Die Diskussion Teil 6: CfV Teil 7: Die Wahl(-regeln) Teil 8: Nach der Wahl Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings Teil 10: Sonderregeln für de.alt.* Teil 11: Danksagung 1. Überblick: ~~~~~~~~~~~~~ Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder, der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen, eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt. Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News- Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10 -- gelten. Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden Regeln zu entscheiden. Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive. Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen: Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ... 2. Zusammenfassung: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.) darüber abstimmen läßt. Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die zugehörigen Steuernachrichten verschickt. Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe de.admin.news.announce laufen. 3. Moderation: ~~~~~~~~~~~~~~ Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings) sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die Moderation schicken. Die momentane Adresse der Moderation lautet: moderator@dana.de Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln allein die Moderatorenwahlreglen für de.admin.news.announce. Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert! 4. RfD: ~~~~~~~ Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl. "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie Rücksprache mit dem Initiator halten. Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig: o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides) noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden. o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und 8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese Information auch an. 5. Die Diskussion: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich) anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können, also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein Konsens eingestellt hat. Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein weiterer RfD eingebracht werden. 6. CfV: ~~~~~~~ Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl. "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen übereinstimmen. Der CfV muß explizit enthalten: o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist. Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die Einrichtung und umgekehrt. Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen abgegeben werden können. o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden. Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat betragen. o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten. Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.). o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!) Wahlmöglichkeit auszusehen hat. Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt werden kann. Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden Punkte noch unklar ist: o Name der Gruppe o Kurzbeschreibung der Gruppe o Charta der Gruppe o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert) o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9) eingesetzt werden. 6a. CfV mit persönlichem Wahlschein: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden. Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter) ignoriert. Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender Fälschungen soweit wie möglich ausschließt. Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen entgegennimmt. Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet. Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der Genehmigung durch die Moderation. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß. 7. Die Wahlregeln: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten. Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsäußerungen oder vergleichbares. Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet. Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen von Wahlen sind nicht möglich. .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie -- sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen. Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so findet hierüber eine normale Abstimmung statt. Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur Ungültigerklärung der Stimme führen. Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim! Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden. Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein, das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich zustellbar sein. Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem Abstimmenden. Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind. Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung rückgängig zu machen oder zu korrigieren. Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen, daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht erwähnt werden! Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode -- sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw. Mailing-Listen) postet. Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich. Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in wirklich begründeten Fällen akzeptiert. 8. Nach der Wahl: ~~~~~~~~~~~~~~~~~ Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation gepostet. Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet man einfach eine E-Mail an die Moderation. Dieser entscheidet hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist die Wahl angenommen, so verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert. Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses" unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren Einsprüchen. 9. Sonderregeln für kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings" durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen. Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als angenommen. 10. Sonderregel für de.alt.*: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier: Fairneß. Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab: Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur einen kleinen Teil von ggf. Interessierten. 11. Danksagung: ~~~~~~~~~~~~~~~ Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an: Greg Woods Eliot Lear Christoph Badura Matthias Urlichs Joachim Astel Wolfgang Zenker Andreas Bewersdorff Andreas M. Kirchwitz Martin Recke