X-Git-Url: https://code.th-h.de/?p=faqs%2Feinrichtung.git;a=blobdiff_plain;f=einrichtung;h=a61420d49549997e2246959c656f611d8576e343;hp=9e218784e3d78a6219753df40bcdfdc9c7de78ca;hb=HEAD;hpb=0fa11f9c2abb28e4ca3be219744f72130e5c327c diff --git a/einrichtung b/einrichtung index 9e21878..a61420d 100644 --- a/einrichtung +++ b/einrichtung @@ -1,24 +1,26 @@ Archive-name: de-admin/einrichtung Posting-frequency: weekly -Last-modified: 2000-07-17 -URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung +Last-modified: 2021-12-13 +URL: https://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung +URL: https://th-h.de/archives/faqs/einrichtung.txt - REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN +Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen Inhalt: ~~~~~~~ - Teil 1: Überblick - Teil 2: Zusammenfassung - Teil 3: Moderation - Teil 4: RfD - Teil 5: Die Diskussion - Teil 6: CfV - Teil 7: Die Wahl(-regeln) - Teil 8: Nach der Wahl - Teil 9: Kombinierte Votings - Teil 10: Sonderregeln für de.alt.* - Teil 11: Danksagung + Teil 1: Überblick + Teil 2: Zusammenfassung + Teil 3: Moderation + Teil 4: RfD + Teil 5: Die Diskussion + Teil 6: CfV + Teil 6a: CfV mit persönlichem Wahlschein + Teil 7: Die Wahl(-regeln) + Teil 8: Nach der Wahl + Teil 9: Kombinierte Votings + Teil 10: Vereinfachtes Verfahren + Anhang A: Sonderregel für de.alt.* 1. Überblick: @@ -33,17 +35,21 @@ Inhalt: Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt. - Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So - gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere - Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt - die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News- - Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10 - -- gelten. + Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer + Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe + sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/ + unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren. - Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung - oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch - andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail - abweichenden Regeln zu entscheiden. + Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende + Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln + herbeizuführen. + + Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind + diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln. + + Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von + Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie + "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten. Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird. @@ -239,10 +245,10 @@ Inhalt: Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet. - Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt - werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als - "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also - insbesondere der Genehmigung durch die Moderation. + Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden. + Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln" + im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der + Genehmigung durch die Moderation. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß. @@ -297,10 +303,10 @@ Inhalt: korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme - mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- - und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die - Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!) - Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u. + mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- + und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name + wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl + veröffentlicht (siehe Teil 8). Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim! @@ -320,8 +326,8 @@ Inhalt: Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie - Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen - (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind. + Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 15 Ja-Stimmen + (Mindestzustimmung), eingetroffen sind. Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es @@ -345,13 +351,11 @@ Inhalt: dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw. Mailing-Listen) postet. - Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete - Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht - von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im - Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter - oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im - Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein - neuer CfV ist dann jederzeit möglich. + Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel + an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von + Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf + bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen + werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich. Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern @@ -369,10 +373,10 @@ Inhalt: Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des - Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden. - Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner - Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation - gepostet. + Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!) + Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben, + ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste + wird dann von der Moderation gepostet. Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er @@ -380,66 +384,96 @@ Inhalt: Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die - Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen und sind alle - eingereichten Einsprüche entschieden, so ist das Ergebnis, falls es - nicht annulliert wurde, gültig. Ist die Wahl angenommen, so - verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und - veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen - Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als - dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert. - - Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines - Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten - könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von - der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der - Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses" - unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit - der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren - Einsprüchen. + Abstimmung. + + Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten + Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist + das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das + Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der + noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die + Annulierung der Wahl Folge sein kann. + + Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die + entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die + notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen. 9. Kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens -eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über -die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln -abgestimmt. + Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen + höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). + Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den + obigen Regeln abgestimmt. + + In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet + zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. + Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen + wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im + Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist. + + +10. Vereinfachtes Verfahren: +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + + Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder + Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt + werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und + Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht + widersprochen wird. + + Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen + Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben + Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem + keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten. + + Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf: + + o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird, + wenn dieser nicht widersprochen wird. + + o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die + Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit + moderator@dana.de). + + o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß. + + Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen + ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann + formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7) + mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur + Wahl" sinngemäß auch hier. + + Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von + de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse + + Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein + Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als + angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. + Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder + aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8 + sinngemäß anzuwenden. -In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet -zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls -in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so -wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das -beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist. +Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute: +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -10. Sonderregel für de.alt.*: -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur + Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für + Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*, + nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere + Verfahren. - Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier: - Fairneß. + Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß. Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab: - Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die + Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich - auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind - bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also - etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu - heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur - von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur - einen kleinen Teil von ggf. Interessierten. - - -11. Danksagung: -~~~~~~~~~~~~~~~ - - Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an: - Greg Woods - Eliot Lear - Christoph Badura - Matthias Urlichs - Joachim Astel - Wolfgang Zenker - Andreas Bewersdorff - Andreas M. Kirchwitz - Martin Recke + auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen -- + trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport -- + immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit + von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war, + einfach die newgroup-Message. +-- +Id: $Format:%t %d %ai %an$