Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
-Last-modified: 1999-11-14
+Last-modified: 2000-03-01
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
gepostet.
- Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
- eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
- man einfach eine E-Mail an die Moderation. Diese entscheidet
- hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
- die Wahl angenommen, so verschickt die Moderation die entsprechenden
- Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
- Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
- Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
- werden in der Regel ignoriert.
+ Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
+ bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
+ innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
+ Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
+ de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
+ den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
+ Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen und sind alle
+ eingereichten Einsprüche entschieden, so ist das Ergebnis, falls es
+ nicht annulliert wurde, gültig. Ist die Wahl angenommen, so
+ verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und
+ veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen
+ Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als
+ dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert.
Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten