Archive-name: de-admin/einrichtung
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-Last-modified: 2001-01-02
+Last-modified: 2001-07-08
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
- mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
- und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
- Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
- Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
+ mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
+ und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
+ wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
+ veröffentlicht (siehe Teil 8).
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
- Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
- Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
- Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
- gepostet.
+ Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
+ Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
+ ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
+ wird dann von der Moderation gepostet.
Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er