From: Thomas Hochstein Date: Sun, 5 Dec 2021 17:10:37 +0000 (+0100) Subject: Einrichtungsregeln Stand 2005-08-06 X-Git-Url: https://code.th-h.de/?p=faqs%2Feinrichtung.git;a=commitdiff_plain;h=3e07cc4b3a457c97e7332577fbb1aa2fb838d8f8 Einrichtungsregeln Stand 2005-08-06 Signed-off-by: Thomas Hochstein --- diff --git a/einrichtung b/einrichtung index 8390e06..dc1e141 100644 --- a/einrichtung +++ b/einrichtung @@ -1,9 +1,9 @@ Archive-name: de-admin/einrichtung Posting-frequency: weekly -Last-modified: 2001-09-14 +Last-modified: 2005-08-06 URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung - REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN +Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen Inhalt: ~~~~~~~ @@ -17,7 +17,8 @@ Inhalt: Teil 7: Die Wahl(-regeln) Teil 8: Nach der Wahl Teil 9: Kombinierte Votings - Anhang A: Sonderregeln für de.alt.* + Teil 10: Vereinfachtes Verfahren + Anhang A: Sonderregel für de.alt.* 1. Überblick: @@ -38,8 +39,8 @@ Inhalt: unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren. Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende - Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu - entscheiden. + Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln + herbeizuführen. Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln. @@ -242,10 +243,10 @@ Inhalt: Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet. - Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt - werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als - "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also - insbesondere der Genehmigung durch die Moderation. + Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden. + Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln" + im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der + Genehmigung durch die Moderation. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß. @@ -348,13 +349,11 @@ Inhalt: dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw. Mailing-Listen) postet. - Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete - Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht - von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im - Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter - oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im - Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein - neuer CfV ist dann jederzeit möglich. + Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel + an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von + Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf + bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen + werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich. Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern @@ -400,16 +399,57 @@ Inhalt: 9. Kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens -eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über -die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln -abgestimmt. - -In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet -zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls -in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so -wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das -beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist. + Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen + höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). + Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den + obigen Regeln abgestimmt. + + In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet + zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. + Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen + wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im + Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist. + + +10. Vereinfachtes Verfahren: +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + + Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder + Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt + werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und + Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht + widersprochen wird. + + Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen + Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben + Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem + keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten. + + Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf: + + o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird, + wenn dieser nicht widersprochen wird. + + o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die + Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit + moderator@dana.de). + + o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß. + + Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen + ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann + formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7) + mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur + Wahl" sinngemäß auch hier. + + Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von + de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse + + Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein + Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als + angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. + Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder + aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8 + sinngemäß anzuwenden. Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in