From ba40a45b41b3b7112816799e9e78845da16ff270 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Thomas Hochstein Date: Sun, 5 Dec 2021 17:33:49 +0100 Subject: [PATCH] Einrichtungsregeln Stand 1999-03-04 Signed-off-by: Thomas Hochstein --- einrichtung | 49 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++- 1 file changed, 48 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/einrichtung b/einrichtung index 4c5a1dc..23d0ef5 100644 --- a/einrichtung +++ b/einrichtung @@ -1,6 +1,6 @@ Archive-name: de-admin/einrichtung Posting-frequency: weekly -Last-modified: 1999-02-15 +Last-modified: 1999-03-04 URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN @@ -249,6 +249,40 @@ Inhalt: eingesetzt werden. +6a. CfV mit persönlichem Wahlschein: +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + + Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben + wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern + können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen + nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden. + + Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden + vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter) + ignoriert. + + Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art + markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum + Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender + Fälschungen soweit wie möglich ausschließt. + + Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur + Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des + Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen + entgegennimmt. + + Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen + Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung + registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet. + + Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt + werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als + "weitere Regeln" im Sinne von Teil 6 dieser Regeln, bedürfen also + insbesondere der Genehmigung durch die Moderation. + + Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß. + + 7. Die Wahlregeln: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ @@ -309,6 +343,19 @@ Inhalt: Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim! + Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen + und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle + unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden. + + Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der + Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header + eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein, + das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich + zustellbar sein. + + Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem + Abstimmenden. + Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und -- 2.20.1