Einrichtungsregeln Stand 1999-03-04
[faqs/einrichtung.git] / einrichtung
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TH
1Archive-name: de-admin/einrichtung
2Posting-frequency: weekly
ba40a45b 3Last-modified: 1999-03-04
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4URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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6 REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
7
8Inhalt:
9~~~~~~~
10
11 Teil 1: Überblick
12 Teil 2: Zusammenfassung
13 Teil 3: Moderation
14 Teil 4: RfD
15 Teil 5: Die Diskussion
16 Teil 6: CfV
17 Teil 7: Die Wahl(-regeln)
18 Teil 8: Nach der Wahl
19 Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
20 Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
21 Teil 11: Danksagung
22
23
241. Überblick:
25~~~~~~~~~~~~~
26
27 Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
28 Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
29 Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
30 aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
31 der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
32 eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
33 Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
34 auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
35
36 Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So
37 gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere
38 Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt
39 die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-
40 Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10
41 -- gelten.
42
43 Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung
44 oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch
45 andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
46 abweichenden Regeln zu entscheiden.
47
48 Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
49 es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
50
51 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
52 oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
53 gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
54 eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
55 wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
56 bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
57 irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
58 besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
59
60 Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
61 Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
62 net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
63 Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
64
65
662. Zusammenfassung:
67~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
68
69 Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
70 einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
71 genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
72 Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
73 darüber abstimmen läßt.
74
75 Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der
76 Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der
77 Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die
78 Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann
79 von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt
80 werden.
81
82 Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
83 mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
84 Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
85 de.admin.news.announce laufen.
86
87
883. Moderation:
89~~~~~~~~~~~~~~
90
91 Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
92 ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
93 s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
94 administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
95 sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
96 Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an den
97 Moderator schicken.
98
99 Die momentane Adresse des Moderators lautet:
100 moderator@dana.de
101
102 Der Moderator prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
103 Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
104 schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
105 Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
106 diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in
107 de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
108 Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
109 RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an den Moderator gehen. Ein
110 Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
111 allein die Moderatorenwahlreglen für de.admin.news.announce.
112
113 Moderator"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderator werde ich
114 mich bemühen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
115 einer Regel zu halten. Wenn man mich also _überzeugen_ kann,
116 werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das
117 Überzeugen lege ich in einem solchen Fall allerdings Wert!
118
119
1204. RfD:
121~~~~~~~
122
123 Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
124 "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an den
125 Moderator geschickt werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln
126 entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird er
127 Rücksprache mit dem Initiator halten.
128
129 Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
130
131 o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
132 soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
133 der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
134 der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
135 noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
136
137 o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte
138 eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta
139 gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist
140 normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca.
141 60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den
142 Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie
143 vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese
144 Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit
145 Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen.
146
147 Beispiel:
148 Kurzbeschreibung:
149 de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst.
150 Charta:
151 de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die
152 es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine
153 der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise
154 de.comp.misc für computerbezogene Themen).
155
156
1575. Die Diskussion:
158~~~~~~~~~~~~~~~~~~
159
160 Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
161 de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
162 anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
163 Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
164 also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
165 Konsens eingestellt hat.
166
167 Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen
168 nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte
169 die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in
170 de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht
171 ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter
172 Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der
173 Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD
174 sollte als Zusammenfassung die Regel sein.
175
176
1776. CfV:
178~~~~~~~
179
180 NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde,
181 daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über
182 Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und
183 bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll,
184 kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder
185 kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden.
186
187 Dieser muß explizit enthalten:
188
189 o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
190
191 Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
192 klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
193 Einrichtung und umgekehrt.
194
195 Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die
196 Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der
197 gleichen Maschine.
198
199 Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
200 der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
201 "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
202 Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
203 abgegeben werden können.
204
205 Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die
206 Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein-
207 Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf
208 dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser,
209 erst gar kein Reply-To: zu generieren).
210
211 Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie
212 auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To:
213 auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser
214 handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas
215 komplizierter.
216
217 o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
218
219 Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des
220 CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß
221 genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen,
222 jedoch höchstens einen Monat betragen.
223
224 o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
225 Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
226
227 o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
228 Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
229
230 Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
231 enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
232 Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
233 vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
234 Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
235 werden kann.
236
237 Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
238 Punkte noch unklar ist:
239
240 o Name der Gruppe
241 o Kurzbeschreibung der Gruppe
242 o Charta der Gruppe
243 o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
244 o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
245
246 Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
247 Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
248 konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
249 eingesetzt werden.
250
251
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2526a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
253~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
254
255 Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
256 wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
257 können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
258 nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
259
260 Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
261 vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
262 ignoriert.
263
264 Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
265 markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
266 Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
267 Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
268
269 Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
270 Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
271 Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
272 entgegennimmt.
273
274 Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
275 Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
276 registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
277
278 Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
279 werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
280 "weitere Regeln" im Sinne von Teil 6 dieser Regeln, bedürfen also
281 insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
282
283 Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
284
285
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2867. Die Wahlregeln:
287~~~~~~~~~~~~~~~~~~
288
289 Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
290 Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
291 angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
292 (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
293 hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
294 sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
295 Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
296
297 Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
298 Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
299 andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
300 E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
301 wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
302 Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
303
304 Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
305 Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
306 konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
307 nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
308
309 Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
310 Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
311 GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
312 darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
313 bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
314 mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
315 unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
316 Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
317 werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
318 von Wahlen sind nicht möglich.
319
320 .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
321 sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
322 Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
323 endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
324 führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
325 Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
326 findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
327
328 Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch
329 auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da
330 sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs.
331 8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten.
332
333 Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
334 korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
335 hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
336 ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
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337 bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
338 mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
339 Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
340 Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
341 dazu s.u.
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342
343 Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
344 geheim!
345
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346 Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
347 und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
348 unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
349
350 Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
351 Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
352 eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
353 das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
354 zustellbar sein.
355
356 Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
357 Abstimmenden.
358
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359 Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
360 wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
361 abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
362 mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
363
364 Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
365 Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte.
366
367 Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen
368 Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden.
369 Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden!
370 Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme
371 mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen
372 besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn.
373
374 Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
375 daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
376 auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
377 durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
378 eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
379 bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
380 oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
381 darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
382 erwähnt werden!
383
384 Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
385 sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
386 eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
387 wird wie gehabt per E-Mail an den Moderator geschickt, der es
388 dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
389 Mailing-Listen) postet.
390
391 Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
392 Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
393 von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
394 Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
395 oder durch den Moderator von de.admin.news.announce im
396 Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
397 neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
398
399 Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
400 aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
401 diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt der Moderator
402 entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
403 gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
404 Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
405 wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
406
407
4088. Nach der Wahl:
409~~~~~~~~~~~~~~~~~
410
411 Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
412 Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
413 muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
414 (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
415 Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
416 Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
417 Wahlstimme zurücktritt!
418
419 Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb
420 einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als
421 gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben),
422 so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten
423 Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der
424 Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur
425 angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine
426 E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so
427 veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der
428 Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen
429 Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert.
430
431
4329. Sonderregeln für kombinierte Votings:
433~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
434
435 Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
436 durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
437 Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
438 mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
439 durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
440 Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
441
442 Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
443 derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
444 Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
445 angenommen.
446
447
44810. Sonderregel für de.alt.*:
449~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
450
451 Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
452 Fairneß.
453
454 Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
455 Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
456 vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
457 auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind
458 bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also
459 etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu
460 heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur
461 von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur
462 einen kleinen Teil von ggf. Interessierten.
463
464
46511. Danksagung:
466~~~~~~~~~~~~~~~
467
468 Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
469 Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
470 Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
471 Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
472 Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
473 Joachim Astel <achim@astel.de>
474 Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
475 Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
476 Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.in-berlin.de>
477 Martin Recke <mr94@prenzlnet.in-berlin.de>
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