Archive-name: de-admin/einrichtung
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-Last-modified: 2000-03-01
+Last-modified: 2000-07-03
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Einsprüchen.
-9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
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+9. Kombinierte Votings:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
- Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
- durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
- Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
- mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
- durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
- Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
+Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
+eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
+die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
+abgestimmt.
- Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
- derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
- Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
- angenommen.
+In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
+zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
+in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
+wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
+beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Sonderregel für de.alt.*: