Archive-name: de-admin/einrichtung
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-Last-modified: 2001-09-14
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- REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
+Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
Inhalt:
~~~~~~~
Teil 4: RfD
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: CfV
+ Teil 6a: CfV mit persönlichem Wahlschein
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Kombinierte Votings
- Anhang A: Sonderregeln für de.alt.*
+ Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
+ Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
1. Überblick:
unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
- Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu
- entscheiden.
+ Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
+ herbeizuführen.
Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
- Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
- werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
- "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
- insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
+ Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
+ Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
+ im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
+ Genehmigung durch die Moderation.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
- Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
- (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
+ Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 15 Ja-Stimmen
+ (Mindestzustimmung), eingetroffen sind.
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.
- Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
- Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
- von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
- Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
- oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
- Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
- neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
+ Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
+ an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
+ Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
+ bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
+ werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
9. Kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
-eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
-die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
-abgestimmt.
+ Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
+ höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
+ Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
+ obigen Regeln abgestimmt.
-In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
-zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
-in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
-wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
-beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
+ In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
+ zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
+ Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
+ wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
+ Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
+
+
+10. Vereinfachtes Verfahren:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+ Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
+ Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
+ werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
+ Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
+ widersprochen wird.
+
+ Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
+ Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
+ Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
+ keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
+
+ Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
+
+ o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
+ wenn dieser nicht widersprochen wird.
+
+ o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
+ Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
+ moderator@dana.de).
+
+ o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
+
+ Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
+ ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
+ formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
+ mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
+ Wahl" sinngemäß auch hier.
+
+ Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
+ de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
+ Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
+ Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
+ angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
+ Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
+ aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
+ sinngemäß anzuwenden.
Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
einfach die newgroup-Message.
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