- Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
- Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
- Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
- gepostet.
-
- Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
- eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
- man einfach eine E-Mail an die Moderation. Diese entscheidet
- hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
- die Wahl angenommen, so verschickt die Moderation die entsprechenden
- Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
- Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
- Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
- werden in der Regel ignoriert.
-
- Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
- Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
- könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
- der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
- Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
- unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
- der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
- Einsprüchen.
-
-
-9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
- Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
- durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
- Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
- mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
- durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
- Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
-
- Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
- derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
- Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
- angenommen.
-
-
-10. Sonderregel für de.alt.*:
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
- Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
- Fairneß.
+ Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
+ Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
+ ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
+ wird dann von der Moderation gepostet.
+
+ Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
+ bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
+ innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
+ Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
+ de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
+ den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
+ Abstimmung.
+
+ Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
+ Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
+ das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
+ Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
+ noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
+ Annulierung der Wahl Folge sein kann.
+
+ Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
+ entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
+ notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
+
+
+9. Kombinierte Votings:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+ Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
+ höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
+ Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
+ obigen Regeln abgestimmt.
+
+ In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
+ zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
+ Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
+ wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
+ Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
+
+
+10. Vereinfachtes Verfahren:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+ Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
+ Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
+ werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
+ Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
+ widersprochen wird.
+
+ Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
+ Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
+ Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
+ keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
+
+ Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
+
+ o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
+ wenn dieser nicht widersprochen wird.
+
+ o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
+ Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
+ moderator@dana.de).
+
+ o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
+
+ Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
+ ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
+ formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
+ mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
+ Wahl" sinngemäß auch hier.
+
+ Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
+ de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
+ Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
+ Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
+ angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
+ Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
+ aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
+ sinngemäß anzuwenden.
+
+
+Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+ Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
+ Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
+ Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
+ nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
+ Verfahren.
+
+ Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.