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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
- Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
+ Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
Teil 11: Danksagung
darüber abstimmen läßt.
Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
- Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die
+ Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
- schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
- Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
- diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in
+ schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
+ Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
+ diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
gepostet.
- Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
- eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
- man einfach eine E-Mail an die Moderation. Dieser entscheidet
- hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
- die Wahl angenommen, so verschickt die Moderation die entsprechenden
- Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
- Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
- Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
- werden in der Regel ignoriert.
-
- Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
- Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
- könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
- der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
- Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
- unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
- der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
- Einsprüchen.
-
-
-9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
- Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
- durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
- Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
- mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
- durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
- Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
-
- Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
- derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
- Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
- angenommen.
+ Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
+ bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
+ innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
+ Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
+ de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
+ den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
+ Abstimmung.
+
+ Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
+ Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
+ das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
+ Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
+ noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
+ Annulierung der Wahl Folge sein kann.
+
+ Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
+ entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
+ notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
+
+
+9. Kombinierte Votings:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
+eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
+die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
+abgestimmt.
+
+In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
+zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
+in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
+wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
+beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Sonderregel für de.alt.*: