Archive-name: de-admin/einrichtung
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-Last-modified: 2000-03-01
+Last-modified: 2001-01-02
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
- Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
+ Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
Teil 11: Danksagung
Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
- Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen und sind alle
- eingereichten Einsprüche entschieden, so ist das Ergebnis, falls es
- nicht annulliert wurde, gültig. Ist die Wahl angenommen, so
- verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und
- veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen
- Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als
- dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert.
-
- Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
- Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
- könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
- der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
- Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
- unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
- der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
- Einsprüchen.
-
-
-9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
- Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
- durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
- Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
- mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
- durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
- Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
-
- Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
- derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
- Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
- angenommen.
+ Abstimmung.
+
+ Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
+ Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
+ das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
+ Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
+ noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
+ Annulierung der Wahl Folge sein kann.
+
+ Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
+ entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
+ notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
+
+
+9. Kombinierte Votings:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
+eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
+die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
+abgestimmt.
+
+In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
+zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
+in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
+wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
+beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Sonderregel für de.alt.*: