Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
-Last-modified: 1999-06-01
+Last-modified: 2001-01-02
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
- Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
+ Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
Teil 11: Danksagung
Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
darüber abstimmen läßt.
- Nach angenommener Wahl veranlaßt der Moderator die notwendigen
- Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die
+ Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
+ Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
- Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an den
- Moderator schicken.
+ Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
+ Moderation schicken.
- Die momentane Adresse des Moderators lautet:
+ Die momentane Adresse der Moderation lautet:
moderator@dana.de
- Der Moderator prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
- Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
- schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
- Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
- diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in
+ Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
+ Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
+ schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
+ Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
+ diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
- RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an den Moderator gehen. Ein
+ RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
- allein die Moderatorenwahlreglen für de.admin.news.announce.
+ allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
- Moderator"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderator werde ich
- mich bemühen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
- einer Regel zu halten. Wenn man mich also _überzeugen_ kann,
- werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das
- Überzeugen lege ich in einem solchen Fall allerdings Wert!
+ Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
+ uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
+ einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
+ Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
+ legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
4. RfD:
~~~~~~~
Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
- "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an den
- Moderator geschickt werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln
- entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird er
+ "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
+ Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
+ entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
Rücksprache mit dem Initiator halten.
Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
~~~~~~~
Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
- "Call for Votes" oder kurz CfV -- beim Moderator eingereicht
+ "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
übereinstimmen.
Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
- "weitere Regeln" im Sinne von Teil 6 dieser Regeln, bedürfen also
+ "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
- wird wie gehabt per E-Mail an den Moderator geschickt, der es
+ wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.
Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
- oder durch den Moderator von de.admin.news.announce im
+ oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
- diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt der Moderator
+ diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
- Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann vom Moderator
+ Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
gepostet.
- Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
- eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
- man einfach eine E-Mail an den Moderator. Dieser entscheidet
- hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
- die Wahl angenommen, so verschickt der Moderator die entsprechenden
- Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
- Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
- Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
- werden in der Regel ignoriert.
-
- Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
- Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
- könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
- der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
- Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
- unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
- der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
- Einsprüchen.
-
-
-9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
- Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
- durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
- Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
- mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
- durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
- Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
-
- Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
- derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
- Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
- angenommen.
+ Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
+ bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
+ innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
+ Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
+ de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
+ den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
+ Abstimmung.
+
+ Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
+ Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
+ das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
+ Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
+ noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
+ Annulierung der Wahl Folge sein kann.
+
+ Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
+ entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
+ notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
+
+
+9. Kombinierte Votings:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
+eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
+die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
+abgestimmt.
+
+In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
+zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
+in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
+wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
+beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Sonderregel für de.alt.*: