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-Last-modified: 1999-02-01
+Last-modified: 1999-02-15
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
- bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname
- verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des Realnames kann in
- begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
+ bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
+ mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
+ Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
+ Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
+ dazu s.u.
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!