Die Veröffentlichung des CfVs wird üblicherweise länger dauern als bei
den RfD, weil der Abstimmungsaufruf durch die Moderation von
-de.admin.news.announce nach dem 4-Augen-Prinzip überprüft wird. Den
-zutreffenden Endtermin der Abstimmung, der sich aus dem Zeitpunkt der
-Veröffentlichung ergibt, setzt die Moderation dann selbst ein.
+de.admin.news.announce nach dem 4-Augen-Prinzip überprüft wird. Daher
+kann - und sollte - der 1. CfV ruhig möglichst frühzeitig eingereicht
+werden. Den zutreffenden Endtermin der Abstimmung, der sich aus dem
+Zeitpunkt der Veröffentlichung ergibt, setzt die Moderation dann
+selbst ein.
4.3. Abstimmungsphase
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veröffentlichen, der dem 1. CfV inhaltlich entspricht, der aber eine
Liste der Abstimmenden (Name, und E-Mail-Adresse, aber keinesfalls die
Stimmabgaben!) enthält; dabei kann auch bereits angegeben werden, ob
-Stimmen voraussichtlich als ungültig gewertet werden.
+Stimmen voraussichtlich als ungültig gewertet werden. Weil auch der 2.
+CfV im Rahmen der üblichen Bearbeitungszeiten regelmäßig nicht sofort,
+sondern erst nach einigen (Stunden oder) Tagen veröffentlicht werden
+wird, schadet es nicht, den Zeitpuntk anzugeben, zu dem die Liste der
+Abstimmenden erstellt wurde, und auch den 2. CfV bereits ein oder zwei
+Tage vor dem geplanten Veröffentlichungszeitraum einzureichen.
Mit dem Ablauf der Abstimmungsperiode (in der Regel um Mitternacht)
endet die Abstimmung. Verspätete Stimmen werden nicht mehr gezählt.