Einrichtungsregeln Stand 1999-02-15
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TH
1Archive-name: de-admin/einrichtung
2Posting-frequency: weekly
f83e8b3d 3Last-modified: 1999-02-15
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TH
4URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
5
6 REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
7
8Inhalt:
9~~~~~~~
10
11 Teil 1: Überblick
12 Teil 2: Zusammenfassung
13 Teil 3: Moderation
14 Teil 4: RfD
15 Teil 5: Die Diskussion
16 Teil 6: CfV
17 Teil 7: Die Wahl(-regeln)
18 Teil 8: Nach der Wahl
19 Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
20 Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
21 Teil 11: Danksagung
22
23
241. Überblick:
25~~~~~~~~~~~~~
26
27 Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
28 Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
29 Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
30 aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
31 der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
32 eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
33 Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
34 auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
35
36 Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So
37 gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere
38 Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt
39 die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-
40 Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10
41 -- gelten.
42
43 Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung
44 oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch
45 andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
46 abweichenden Regeln zu entscheiden.
47
48 Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
49 es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
50
51 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
52 oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
53 gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
54 eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
55 wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
56 bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
57 irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
58 besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
59
60 Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
61 Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
62 net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
63 Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
64
65
662. Zusammenfassung:
67~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
68
69 Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
70 einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
71 genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
72 Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
73 darüber abstimmen läßt.
74
75 Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der
76 Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der
77 Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die
78 Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann
79 von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt
80 werden.
81
82 Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
83 mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
84 Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
85 de.admin.news.announce laufen.
86
87
883. Moderation:
89~~~~~~~~~~~~~~
90
91 Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
92 ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
93 s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
94 administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
95 sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
96 Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an den
97 Moderator schicken.
98
99 Die momentane Adresse des Moderators lautet:
100 moderator@dana.de
101
102 Der Moderator prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
103 Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
104 schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
105 Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
106 diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in
107 de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
108 Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
109 RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an den Moderator gehen. Ein
110 Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
111 allein die Moderatorenwahlreglen für de.admin.news.announce.
112
113 Moderator"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderator werde ich
114 mich bemühen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
115 einer Regel zu halten. Wenn man mich also _überzeugen_ kann,
116 werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das
117 Überzeugen lege ich in einem solchen Fall allerdings Wert!
118
119
1204. RfD:
121~~~~~~~
122
123 Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
124 "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an den
125 Moderator geschickt werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln
126 entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird er
127 Rücksprache mit dem Initiator halten.
128
129 Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
130
131 o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
132 soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
133 der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
134 der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
135 noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
136
137 o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte
138 eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta
139 gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist
140 normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca.
141 60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den
142 Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie
143 vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese
144 Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit
145 Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen.
146
147 Beispiel:
148 Kurzbeschreibung:
149 de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst.
150 Charta:
151 de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die
152 es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine
153 der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise
154 de.comp.misc für computerbezogene Themen).
155
156
1575. Die Diskussion:
158~~~~~~~~~~~~~~~~~~
159
160 Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
161 de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
162 anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
163 Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
164 also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
165 Konsens eingestellt hat.
166
167 Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen
168 nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte
169 die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in
170 de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht
171 ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter
172 Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der
173 Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD
174 sollte als Zusammenfassung die Regel sein.
175
176
1776. CfV:
178~~~~~~~
179
180 NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde,
181 daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über
182 Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und
183 bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll,
184 kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder
185 kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden.
186
187 Dieser muß explizit enthalten:
188
189 o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
190
191 Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
192 klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
193 Einrichtung und umgekehrt.
194
195 Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die
196 Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der
197 gleichen Maschine.
198
199 Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
200 der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
201 "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
202 Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
203 abgegeben werden können.
204
205 Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die
206 Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein-
207 Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf
208 dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser,
209 erst gar kein Reply-To: zu generieren).
210
211 Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie
212 auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To:
213 auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser
214 handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas
215 komplizierter.
216
217 o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
218
219 Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des
220 CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß
221 genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen,
222 jedoch höchstens einen Monat betragen.
223
224 o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
225 Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
226
227 o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
228 Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
229
230 Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
231 enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
232 Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
233 vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
234 Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
235 werden kann.
236
237 Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
238 Punkte noch unklar ist:
239
240 o Name der Gruppe
241 o Kurzbeschreibung der Gruppe
242 o Charta der Gruppe
243 o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
244 o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
245
246 Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
247 Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
248 konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
249 eingesetzt werden.
250
251
2527. Die Wahlregeln:
253~~~~~~~~~~~~~~~~~~
254
255 Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
256 Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
257 angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
258 (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
259 hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
260 sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
261 Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
262
263 Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
264 Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
265 andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
266 E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
267 wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
268 Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
269
270 Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
271 Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
272 konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
273 nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
274
275 Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
276 Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
277 GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
278 darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
279 bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
280 mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
281 unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
282 Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
283 werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
284 von Wahlen sind nicht möglich.
285
286 .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
287 sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
288 Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
289 endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
290 führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
291 Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
292 findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
293
294 Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch
295 auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da
296 sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs.
297 8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten.
298
299 Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
300 korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
301 hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
302 ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
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303 bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
304 mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
305 Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
306 Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
307 dazu s.u.
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308
309 Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
310 geheim!
311
312 Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
313 wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
314 abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
315 mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
316
317 Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
318 Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte.
319
320 Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen
321 Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden.
322 Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden!
323 Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme
324 mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen
325 besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn.
326
327 Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
328 daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
329 auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
330 durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
331 eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
332 bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
333 oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
334 darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
335 erwähnt werden!
336
337 Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
338 sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
339 eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
340 wird wie gehabt per E-Mail an den Moderator geschickt, der es
341 dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
342 Mailing-Listen) postet.
343
344 Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
345 Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
346 von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
347 Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
348 oder durch den Moderator von de.admin.news.announce im
349 Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
350 neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
351
352 Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
353 aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
354 diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt der Moderator
355 entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
356 gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
357 Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
358 wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
359
360
3618. Nach der Wahl:
362~~~~~~~~~~~~~~~~~
363
364 Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
365 Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
366 muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
367 (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
368 Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
369 Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
370 Wahlstimme zurücktritt!
371
372 Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb
373 einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als
374 gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben),
375 so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten
376 Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der
377 Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur
378 angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine
379 E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so
380 veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der
381 Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen
382 Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert.
383
384
3859. Sonderregeln für kombinierte Votings:
386~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
387
388 Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
389 durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
390 Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
391 mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
392 durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
393 Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
394
395 Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
396 derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
397 Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
398 angenommen.
399
400
40110. Sonderregel für de.alt.*:
402~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
403
404 Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
405 Fairneß.
406
407 Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
408 Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
409 vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
410 auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind
411 bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also
412 etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu
413 heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur
414 von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur
415 einen kleinen Teil von ggf. Interessierten.
416
417
41811. Danksagung:
419~~~~~~~~~~~~~~~
420
421 Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
422 Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
423 Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
424 Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
425 Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
426 Joachim Astel <achim@astel.de>
427 Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
428 Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
429 Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.in-berlin.de>
430 Martin Recke <mr94@prenzlnet.in-berlin.de>
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