Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
-Last-modified: 1999-02-01
+Last-modified: 1999-02-15
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
- bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname
- verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des Realnames kann in
- begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
+ bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
+ mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
+ Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
+ Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
+ dazu s.u.
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!