Einrichtungsregeln Stand 2001-01-02
[faqs/einrichtung.git] / einrichtung
CommitLineData
6a73b0ca 1Archive-name: de-admin/einrichtung
66d080e0 2Posting-frequency: weekly
300cea8e 3Last-modified: 2001-01-02
6a73b0ca 4URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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TH
5
6 REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
7
8Inhalt:
9~~~~~~~
10
11 Teil 1: Überblick
12 Teil 2: Zusammenfassung
13 Teil 3: Moderation
14 Teil 4: RfD
15 Teil 5: Die Diskussion
16 Teil 6: CfV
17 Teil 7: Die Wahl(-regeln)
18 Teil 8: Nach der Wahl
0fa11f9c 19 Teil 9: Kombinierte Votings
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20 Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
21 Teil 11: Danksagung
22
23
241. Überblick:
25~~~~~~~~~~~~~
26
27 Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
28 Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
29 Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
30 aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
31 der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
32 eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
33 Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
34 auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
35
36 Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So
37 gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere
38 Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt
39 die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-
40 Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10
41 -- gelten.
42
43 Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung
44 oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch
45 andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
46 abweichenden Regeln zu entscheiden.
47
48 Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
49 es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
50
51 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
52 oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
53 gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
54 eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
55 wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
56 bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
57 irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
58 besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
59
60 Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
61 Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
62 net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
63 Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
64
65
662. Zusammenfassung:
67~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
68
69 Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
70 einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
71 genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
72 Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
73 darüber abstimmen läßt.
74
cf1de514 75 Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
6a73b0ca 76 Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
17ea2c6b 77 zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
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TH
78
79 Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
80 mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
81 Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
82 de.admin.news.announce laufen.
83
84
853. Moderation:
86~~~~~~~~~~~~~~
87
88 Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
89 ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
90 s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
91 administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
92 sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
cf1de514
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93 Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
94 Moderation schicken.
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cf1de514 96 Die momentane Adresse der Moderation lautet:
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TH
97 moderator@dana.de
98
cf1de514 99 Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
e2ad27fc 100 Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
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101 schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
102 Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
103 diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
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TH
104 de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
105 Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
cf1de514 106 RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
66d080e0 107 Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
e2ad27fc 108 allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
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cf1de514
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110 Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
111 uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
112 einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
113 Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
114 legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
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115
116
1174. RfD:
118~~~~~~~
119
120 Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
cf1de514
TH
121 "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
122 Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
123 entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
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TH
124 Rücksprache mit dem Initiator halten.
125
126 Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
127
128 o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
129 soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
130 der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
131 der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
132 noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
133
17ea2c6b
TH
134 o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
135 Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
136 dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
137 zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
138 8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
139 oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
140 verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
141 welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
142 Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
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TH
143
144
1455. Die Diskussion:
146~~~~~~~~~~~~~~~~~~
147
148 Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
149 de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
150 anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
151 Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
152 also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
153 Konsens eingestellt hat.
154
17ea2c6b
TH
155 Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
156 weiterer RfD eingebracht werden.
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157
158
1596. CfV:
160~~~~~~~
161
17ea2c6b 162 Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
cf1de514 163 "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
17ea2c6b
TH
164 werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
165 übereinstimmen.
66d080e0 166
17ea2c6b 167 Der CfV muß explizit enthalten:
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168
169 o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
170
171 Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
172 klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
173 Einrichtung und umgekehrt.
174
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TH
175 Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
176 der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
177 "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
178 Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
179 abgegeben werden können.
180
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TH
181 o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
182
17ea2c6b
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183 Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
184 der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
185 sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
186 betragen.
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TH
187
188 o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
189 Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
190
191 o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
192 Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
193
194 Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
195 enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
196 Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
197 vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
198 Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
199 werden kann.
200
201 Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
202 Punkte noch unklar ist:
203
204 o Name der Gruppe
205 o Kurzbeschreibung der Gruppe
206 o Charta der Gruppe
207 o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
208 o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
209
210 Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
211 Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
212 konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
213 eingesetzt werden.
214
215
ba40a45b
TH
2166a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
217~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
218
219 Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
220 wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
221 können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
222 nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
223
224 Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
225 vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
226 ignoriert.
227
228 Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
229 markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
230 Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
231 Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
232
233 Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
234 Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
235 Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
236 entgegennimmt.
237
238 Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
239 Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
240 registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
241
242 Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
243 werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
cf1de514 244 "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
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TH
245 insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
246
247 Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
248
249
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2507. Die Wahlregeln:
251~~~~~~~~~~~~~~~~~~
252
253 Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
254 Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
255 angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
256 (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
257 hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
258 sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
259 Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
260
261 Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
262 Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
263 andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
264 E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
265 wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
266 Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
267
268 Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
269 Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
270 konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
271 nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
272
273 Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
274 Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
275 GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
276 darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
277 bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
278 mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
279 unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
280 Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
281 werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
282 von Wahlen sind nicht möglich.
283
284 .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
285 sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
286 Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
287 endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
288 führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
289 Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
290 findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
291
17ea2c6b
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292 Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
293 Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
294 Ungültigerklärung der Stimme führen.
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295
296 Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
297 korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
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TH
298 hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
299 natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
300 mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
301 und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
302 Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
303 Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
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304
305 Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
306 geheim!
307
ba40a45b
TH
308 Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
309 und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
310 unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
311
312 Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
313 Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
314 eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
315 das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
316 zustellbar sein.
317
318 Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
319 Abstimmenden.
320
66d080e0 321 Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
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TH
322 wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
323 Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
324 (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
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TH
325
326 Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
17ea2c6b
TH
327 Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
328 möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
329 rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
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TH
330
331 Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
332 daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
333 auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
334 durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
335 eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
336 bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
337 oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
338 darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
339 erwähnt werden!
340
341 Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
342 sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
343 eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
cf1de514 344 wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
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TH
345 dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
346 Mailing-Listen) postet.
347
348 Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
349 Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
350 von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
351 Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
cf1de514 352 oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
66d080e0
TH
353 Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
354 neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
355
356 Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
357 aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
cf1de514 358 diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
66d080e0
TH
359 entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
360 gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
361 Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
362 wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
363
364
3658. Nach der Wahl:
366~~~~~~~~~~~~~~~~~
367
368 Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
369 Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
370 muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
371 (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
372 Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
373 Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
cf1de514 374 Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
17ea2c6b
TH
375 gepostet.
376
b527ca18
TH
377 Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
378 bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
379 innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
380 Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
381 de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
382 den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
300cea8e
TH
383 Abstimmung.
384
385 Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
386 Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
387 das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
388 Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
389 noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
390 Annulierung der Wahl Folge sein kann.
391
392 Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
393 entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
394 notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
b7351436 395
66d080e0 396
28f571b3
TH
3979. Kombinierte Votings:
398~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
66d080e0 399
28f571b3
TH
400Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
401eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
402die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
403abgestimmt.
66d080e0 404
28f571b3
TH
405In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
406zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
407in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
408wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
409beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
66d080e0
TH
410
411
41210. Sonderregel für de.alt.*:
413~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
414
415 Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
416 Fairneß.
417
418 Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
419 Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
420 vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
421 auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind
422 bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also
423 etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu
424 heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur
425 von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur
426 einen kleinen Teil von ggf. Interessierten.
427
428
42911. Danksagung:
430~~~~~~~~~~~~~~~
431
432 Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
433 Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
434 Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
435 Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
436 Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
437 Joachim Astel <achim@astel.de>
438 Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
439 Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
440 Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.in-berlin.de>
441 Martin Recke <mr94@prenzlnet.in-berlin.de>
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