- mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
- und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
- Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
- Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
+ mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
+ und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
+ wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
+ veröffentlicht (siehe Teil 8).