Archive-name: de-admin/einrichtung
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-Last-modified: 2000-07-17
+Last-modified: 2001-07-08
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
- mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
- und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
- Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
- Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
+ mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
+ und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
+ wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
+ veröffentlicht (siehe Teil 8).
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
- Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
- Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
- Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
- gepostet.
+ Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
+ Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
+ ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
+ wird dann von der Moderation gepostet.
Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
- Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen und sind alle
- eingereichten Einsprüche entschieden, so ist das Ergebnis, falls es
- nicht annulliert wurde, gültig. Ist die Wahl angenommen, so
- verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und
- veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen
- Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als
- dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert.
-
- Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
- Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
- könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
- der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
- Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
- unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
- der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
- Einsprüchen.
+ Abstimmung.
+
+ Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
+ Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
+ das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
+ Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
+ noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
+ Annulierung der Wahl Folge sein kann.
+
+ Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
+ entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
+ notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
9. Kombinierte Votings: