Archive-name: de-admin/einrichtung
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-Last-modified: 1999-11-14
+Last-modified: 2001-07-08
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
- Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
+ Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
Teil 11: Danksagung
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
- mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
- und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
- Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
- Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
+ mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
+ und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
+ wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
+ veröffentlicht (siehe Teil 8).
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
- Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
- Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
- Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
- gepostet.
-
- Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
- eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
- man einfach eine E-Mail an die Moderation. Diese entscheidet
- hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
- die Wahl angenommen, so verschickt die Moderation die entsprechenden
- Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
- Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
- Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
- werden in der Regel ignoriert.
-
- Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
- Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
- könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
- der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
- Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
- unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
- der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
- Einsprüchen.
-
-
-9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
- Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
- durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
- Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
- mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
- durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
- Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
-
- Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
- derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
- Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
- angenommen.
+ Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
+ Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
+ ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
+ wird dann von der Moderation gepostet.
+
+ Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
+ bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
+ innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
+ Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
+ de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
+ den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
+ Abstimmung.
+
+ Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
+ Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
+ das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
+ Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
+ noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
+ Annulierung der Wahl Folge sein kann.
+
+ Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
+ entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
+ notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
+
+
+9. Kombinierte Votings:
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
+eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
+die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
+abgestimmt.
+
+In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
+zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
+in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
+wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
+beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Sonderregel für de.alt.*: