Einrichtungsregeln Stand 2001-09-14
[faqs/einrichtung.git] / einrichtung
CommitLineData
6a73b0ca 1Archive-name: de-admin/einrichtung
66d080e0 2Posting-frequency: weekly
21ffac1b 3Last-modified: 2001-09-14
6a73b0ca 4URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
66d080e0
TH
5
6 REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
7
8Inhalt:
9~~~~~~~
10
21ffac1b
TH
11 Teil 1: Überblick
12 Teil 2: Zusammenfassung
13 Teil 3: Moderation
14 Teil 4: RfD
15 Teil 5: Die Diskussion
16 Teil 6: CfV
17 Teil 7: Die Wahl(-regeln)
18 Teil 8: Nach der Wahl
19 Teil 9: Kombinierte Votings
20 Anhang A: Sonderregeln für de.alt.*
66d080e0
TH
21
22
231. Überblick:
24~~~~~~~~~~~~~
25
26 Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
27 Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
28 Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
29 aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
30 der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
31 eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
32 Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
33 auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
34
21ffac1b
TH
35 Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
36 Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
37 sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
38 unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
66d080e0 39
21ffac1b
TH
40 Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
41 Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu
42 entscheiden.
43
44 Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
45 diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
46
47 Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
48 Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
49 "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.
66d080e0
TH
50
51 Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
52 es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
53
54 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
55 oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
56 gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
57 eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
58 wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
59 bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
60 irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
61 besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
62
63 Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
64 Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
65 net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
66 Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
67
68
692. Zusammenfassung:
70~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
71
72 Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
73 einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
74 genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
75 Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
76 darüber abstimmen läßt.
77
cf1de514 78 Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
6a73b0ca 79 Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
17ea2c6b 80 zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
66d080e0
TH
81
82 Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
83 mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
84 Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
85 de.admin.news.announce laufen.
86
87
883. Moderation:
89~~~~~~~~~~~~~~
90
91 Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
92 ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
93 s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
94 administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
95 sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
cf1de514
TH
96 Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
97 Moderation schicken.
66d080e0 98
cf1de514 99 Die momentane Adresse der Moderation lautet:
66d080e0
TH
100 moderator@dana.de
101
cf1de514 102 Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
e2ad27fc 103 Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
6a73b0ca
TH
104 schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
105 Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
106 diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
66d080e0
TH
107 de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
108 Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
cf1de514 109 RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
66d080e0 110 Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
e2ad27fc 111 allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
66d080e0 112
cf1de514
TH
113 Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
114 uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
115 einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
116 Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
117 legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
66d080e0
TH
118
119
1204. RfD:
121~~~~~~~
122
123 Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
cf1de514
TH
124 "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
125 Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
126 entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
66d080e0
TH
127 Rücksprache mit dem Initiator halten.
128
129 Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
130
131 o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
132 soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
133 der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
134 der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
135 noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
136
17ea2c6b
TH
137 o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
138 Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
139 dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
140 zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
141 8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
142 oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
143 verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
144 welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
145 Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
66d080e0
TH
146
147
1485. Die Diskussion:
149~~~~~~~~~~~~~~~~~~
150
151 Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
152 de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
153 anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
154 Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
155 also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
156 Konsens eingestellt hat.
157
17ea2c6b
TH
158 Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
159 weiterer RfD eingebracht werden.
66d080e0
TH
160
161
1626. CfV:
163~~~~~~~
164
17ea2c6b 165 Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
cf1de514 166 "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
17ea2c6b
TH
167 werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
168 übereinstimmen.
66d080e0 169
17ea2c6b 170 Der CfV muß explizit enthalten:
66d080e0
TH
171
172 o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
173
174 Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
175 klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
176 Einrichtung und umgekehrt.
177
66d080e0
TH
178 Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
179 der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
180 "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
181 Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
182 abgegeben werden können.
183
66d080e0
TH
184 o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
185
17ea2c6b
TH
186 Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
187 der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
188 sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
189 betragen.
66d080e0
TH
190
191 o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
192 Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
193
194 o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
195 Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
196
197 Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
198 enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
199 Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
200 vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
201 Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
202 werden kann.
203
204 Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
205 Punkte noch unklar ist:
206
207 o Name der Gruppe
208 o Kurzbeschreibung der Gruppe
209 o Charta der Gruppe
210 o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
211 o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
212
213 Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
214 Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
215 konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
216 eingesetzt werden.
217
218
ba40a45b
TH
2196a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
220~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
221
222 Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
223 wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
224 können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
225 nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
226
227 Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
228 vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
229 ignoriert.
230
231 Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
232 markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
233 Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
234 Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
235
236 Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
237 Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
238 Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
239 entgegennimmt.
240
241 Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
242 Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
243 registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
244
245 Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
246 werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
cf1de514 247 "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
ba40a45b
TH
248 insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
249
250 Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
251
252
66d080e0
TH
2537. Die Wahlregeln:
254~~~~~~~~~~~~~~~~~~
255
256 Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
257 Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
258 angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
259 (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
260 hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
261 sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
262 Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
263
264 Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
265 Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
266 andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
267 E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
268 wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
269 Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
270
271 Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
272 Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
273 konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
274 nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
275
276 Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
277 Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
278 GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
279 darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
280 bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
281 mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
282 unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
283 Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
284 werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
285 von Wahlen sind nicht möglich.
286
287 .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
288 sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
289 Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
290 endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
291 führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
292 Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
293 findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
294
17ea2c6b
TH
295 Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
296 Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
297 Ungültigerklärung der Stimme führen.
66d080e0
TH
298
299 Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
300 korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
17ea2c6b
TH
301 hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
302 natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
ff06dcfd
TH
303 mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
304 und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
305 wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
306 veröffentlicht (siehe Teil 8).
66d080e0
TH
307
308 Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
309 geheim!
310
ba40a45b
TH
311 Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
312 und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
313 unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
314
315 Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
316 Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
317 eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
318 das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
319 zustellbar sein.
320
321 Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
322 Abstimmenden.
323
66d080e0 324 Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
17ea2c6b
TH
325 wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
326 Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
327 (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
66d080e0
TH
328
329 Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
17ea2c6b
TH
330 Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
331 möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
332 rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
66d080e0
TH
333
334 Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
335 daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
336 auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
337 durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
338 eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
339 bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
340 oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
341 darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
342 erwähnt werden!
343
344 Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
345 sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
346 eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
cf1de514 347 wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
66d080e0
TH
348 dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
349 Mailing-Listen) postet.
350
351 Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
352 Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
353 von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
354 Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
cf1de514 355 oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
66d080e0
TH
356 Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
357 neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
358
359 Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
360 aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
cf1de514 361 diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
66d080e0
TH
362 entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
363 gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
364 Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
365 wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
366
367
3688. Nach der Wahl:
369~~~~~~~~~~~~~~~~~
370
371 Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
372 Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
373 muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
374 (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
ff06dcfd
TH
375 Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
376 Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
377 ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
378 wird dann von der Moderation gepostet.
17ea2c6b 379
b527ca18
TH
380 Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
381 bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
382 innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
383 Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
384 de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
385 den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
300cea8e
TH
386 Abstimmung.
387
388 Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
389 Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
390 das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
391 Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
392 noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
393 Annulierung der Wahl Folge sein kann.
394
395 Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
396 entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
397 notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
b7351436 398
66d080e0 399
28f571b3
TH
4009. Kombinierte Votings:
401~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
66d080e0 402
28f571b3
TH
403Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
404eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
405die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
406abgestimmt.
66d080e0 407
28f571b3
TH
408In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
409zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
410in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
411wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
412beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
66d080e0
TH
413
414
21ffac1b
TH
415Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
416~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
417de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
418~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
419
420 Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
421 Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
422 Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
423 nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
424 Verfahren.
66d080e0 425
21ffac1b 426 Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.
66d080e0
TH
427
428 Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
21ffac1b 429 Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
66d080e0 430 vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
21ffac1b
TH
431 auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
432 trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport --
433 immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
434 von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
435 einfach die newgroup-Message.
This page took 0.034177 seconds and 5 git commands to generate.