Einrichtungsregeln Stand 2011-11-06
[faqs/einrichtung.git] / einrichtung
CommitLineData
6a73b0ca 1Archive-name: de-admin/einrichtung
66d080e0 2Posting-frequency: weekly
02535165 3Last-modified: 2011-11-06
6a73b0ca 4URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
66d080e0 5
3e07cc4b 6Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
66d080e0
TH
7
8Inhalt:
9~~~~~~~
10
21ffac1b
TH
11 Teil 1: Überblick
12 Teil 2: Zusammenfassung
13 Teil 3: Moderation
14 Teil 4: RfD
15 Teil 5: Die Diskussion
16 Teil 6: CfV
02535165 17 Teil 6a: CfV mit persönlichem Wahlschein
21ffac1b
TH
18 Teil 7: Die Wahl(-regeln)
19 Teil 8: Nach der Wahl
20 Teil 9: Kombinierte Votings
3e07cc4b
TH
21 Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
22 Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
66d080e0
TH
23
24
251. Überblick:
26~~~~~~~~~~~~~
27
28 Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
29 Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
30 Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
31 aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
32 der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
33 eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
34 Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
35 auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
36
21ffac1b
TH
37 Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
38 Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
39 sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
40 unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
66d080e0 41
21ffac1b 42 Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
3e07cc4b
TH
43 Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
44 herbeizuführen.
21ffac1b
TH
45
46 Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
47 diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
48
49 Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
50 Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
51 "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.
66d080e0
TH
52
53 Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
54 es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
55
56 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
57 oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
58 gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
59 eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
60 wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
61 bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
62 irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
63 besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
64
65 Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
66 Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
67 net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
68 Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
69
70
712. Zusammenfassung:
72~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
73
74 Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
75 einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
76 genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
77 Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
78 darüber abstimmen läßt.
79
cf1de514 80 Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
6a73b0ca 81 Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
17ea2c6b 82 zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
66d080e0
TH
83
84 Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
85 mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
86 Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
87 de.admin.news.announce laufen.
88
89
903. Moderation:
91~~~~~~~~~~~~~~
92
93 Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
94 ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
95 s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
96 administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
97 sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
cf1de514
TH
98 Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
99 Moderation schicken.
66d080e0 100
cf1de514 101 Die momentane Adresse der Moderation lautet:
66d080e0
TH
102 moderator@dana.de
103
cf1de514 104 Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
e2ad27fc 105 Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
6a73b0ca
TH
106 schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
107 Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
108 diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
66d080e0
TH
109 de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
110 Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
cf1de514 111 RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
66d080e0 112 Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
e2ad27fc 113 allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
66d080e0 114
cf1de514
TH
115 Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
116 uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
117 einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
118 Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
119 legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
66d080e0
TH
120
121
1224. RfD:
123~~~~~~~
124
125 Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
cf1de514
TH
126 "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
127 Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
128 entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
66d080e0
TH
129 Rücksprache mit dem Initiator halten.
130
131 Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
132
133 o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
134 soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
135 der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
136 der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
137 noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
138
17ea2c6b
TH
139 o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
140 Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
141 dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
142 zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
143 8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
144 oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
145 verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
146 welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
147 Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
66d080e0
TH
148
149
1505. Die Diskussion:
151~~~~~~~~~~~~~~~~~~
152
153 Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
154 de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
155 anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
156 Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
157 also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
158 Konsens eingestellt hat.
159
17ea2c6b
TH
160 Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
161 weiterer RfD eingebracht werden.
66d080e0
TH
162
163
1646. CfV:
165~~~~~~~
166
17ea2c6b 167 Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
cf1de514 168 "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
17ea2c6b
TH
169 werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
170 übereinstimmen.
66d080e0 171
17ea2c6b 172 Der CfV muß explizit enthalten:
66d080e0
TH
173
174 o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
175
176 Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
177 klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
178 Einrichtung und umgekehrt.
179
66d080e0
TH
180 Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
181 der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
182 "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
183 Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
184 abgegeben werden können.
185
66d080e0
TH
186 o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
187
17ea2c6b
TH
188 Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
189 der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
190 sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
191 betragen.
66d080e0
TH
192
193 o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
194 Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
195
196 o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
197 Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
198
199 Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
200 enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
201 Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
202 vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
203 Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
204 werden kann.
205
206 Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
207 Punkte noch unklar ist:
208
209 o Name der Gruppe
210 o Kurzbeschreibung der Gruppe
211 o Charta der Gruppe
212 o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
213 o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
214
215 Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
216 Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
217 konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
218 eingesetzt werden.
219
220
ba40a45b
TH
2216a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
222~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
223
224 Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
225 wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
226 können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
227 nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
228
229 Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
230 vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
231 ignoriert.
232
233 Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
234 markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
235 Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
236 Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
237
238 Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
239 Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
240 Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
241 entgegennimmt.
242
243 Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
244 Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
245 registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
246
3e07cc4b
TH
247 Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
248 Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
249 im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
250 Genehmigung durch die Moderation.
ba40a45b
TH
251
252 Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
253
254
66d080e0
TH
2557. Die Wahlregeln:
256~~~~~~~~~~~~~~~~~~
257
258 Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
259 Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
260 angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
261 (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
262 hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
263 sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
264 Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
265
266 Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
267 Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
268 andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
269 E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
270 wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
271 Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
272
273 Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
274 Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
275 konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
276 nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
277
278 Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
279 Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
280 GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
281 darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
282 bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
283 mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
284 unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
285 Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
286 werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
287 von Wahlen sind nicht möglich.
288
289 .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
290 sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
291 Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
292 endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
293 führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
294 Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
295 findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
296
17ea2c6b
TH
297 Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
298 Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
299 Ungültigerklärung der Stimme führen.
66d080e0
TH
300
301 Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
302 korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
17ea2c6b
TH
303 hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
304 natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
ff06dcfd
TH
305 mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
306 und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
307 wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
308 veröffentlicht (siehe Teil 8).
66d080e0
TH
309
310 Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
311 geheim!
312
ba40a45b
TH
313 Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
314 und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
315 unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
316
317 Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
318 Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
319 eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
320 das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
321 zustellbar sein.
322
323 Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
324 Abstimmenden.
325
66d080e0 326 Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
17ea2c6b
TH
327 wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
328 Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
329 (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
66d080e0
TH
330
331 Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
17ea2c6b
TH
332 Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
333 möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
334 rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
66d080e0
TH
335
336 Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
337 daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
338 auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
339 durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
340 eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
341 bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
342 oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
343 darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
344 erwähnt werden!
345
346 Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
347 sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
348 eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
cf1de514 349 wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
66d080e0
TH
350 dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
351 Mailing-Listen) postet.
352
3e07cc4b
TH
353 Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
354 an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
355 Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
356 bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
357 werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
66d080e0
TH
358
359 Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
360 aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
cf1de514 361 diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
66d080e0
TH
362 entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
363 gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
364 Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
365 wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
366
367
3688. Nach der Wahl:
369~~~~~~~~~~~~~~~~~
370
371 Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
372 Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
373 muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
374 (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
ff06dcfd
TH
375 Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
376 Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
377 ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
378 wird dann von der Moderation gepostet.
17ea2c6b 379
b527ca18
TH
380 Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
381 bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
382 innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
383 Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
384 de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
385 den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
300cea8e
TH
386 Abstimmung.
387
388 Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
389 Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
390 das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
391 Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
392 noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
393 Annulierung der Wahl Folge sein kann.
394
395 Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
396 entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
397 notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
b7351436 398
66d080e0 399
28f571b3
TH
4009. Kombinierte Votings:
401~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
66d080e0 402
3e07cc4b
TH
403 Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
404 höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
405 Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
406 obigen Regeln abgestimmt.
407
408 In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
409 zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
410 Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
411 wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
412 Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
413
414
41510. Vereinfachtes Verfahren:
416~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
417
418 Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
419 Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
420 werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
421 Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
422 widersprochen wird.
423
424 Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
425 Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
426 Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
427 keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
428
429 Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
430
431 o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
432 wenn dieser nicht widersprochen wird.
433
434 o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
435 Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
436 moderator@dana.de).
437
438 o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
439
440 Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
441 ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
442 formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
443 mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
444 Wahl" sinngemäß auch hier.
445
446 Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
447 de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
448 Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
449 Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
450 angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
451 Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
452 aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
453 sinngemäß anzuwenden.
66d080e0
TH
454
455
21ffac1b
TH
456Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
457~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
458de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
459~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
460
461 Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
462 Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
463 Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
464 nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
465 Verfahren.
66d080e0 466
21ffac1b 467 Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.
66d080e0
TH
468
469 Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
21ffac1b 470 Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
66d080e0 471 vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
21ffac1b
TH
472 auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
473 trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport --
474 immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
475 von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
476 einfach die newgroup-Message.
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