Einrichtungsregeln Stand 2005-08-06
[faqs/einrichtung.git] / einrichtung
CommitLineData
6a73b0ca 1Archive-name: de-admin/einrichtung
66d080e0 2Posting-frequency: weekly
3e07cc4b 3Last-modified: 2005-08-06
6a73b0ca 4URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
66d080e0 5
3e07cc4b 6Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
66d080e0
TH
7
8Inhalt:
9~~~~~~~
10
21ffac1b
TH
11 Teil 1: Überblick
12 Teil 2: Zusammenfassung
13 Teil 3: Moderation
14 Teil 4: RfD
15 Teil 5: Die Diskussion
16 Teil 6: CfV
17 Teil 7: Die Wahl(-regeln)
18 Teil 8: Nach der Wahl
19 Teil 9: Kombinierte Votings
3e07cc4b
TH
20 Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
21 Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
66d080e0
TH
22
23
241. Überblick:
25~~~~~~~~~~~~~
26
27 Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
28 Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
29 Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
30 aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
31 der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
32 eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
33 Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
34 auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
35
21ffac1b
TH
36 Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
37 Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
38 sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
39 unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
66d080e0 40
21ffac1b 41 Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
3e07cc4b
TH
42 Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
43 herbeizuführen.
21ffac1b
TH
44
45 Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
46 diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
47
48 Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
49 Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
50 "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.
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TH
51
52 Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
53 es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
54
55 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
56 oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
57 gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
58 eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
59 wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
60 bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
61 irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
62 besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
63
64 Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
65 Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
66 net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
67 Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
68
69
702. Zusammenfassung:
71~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
72
73 Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
74 einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
75 genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
76 Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
77 darüber abstimmen läßt.
78
cf1de514 79 Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
6a73b0ca 80 Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
17ea2c6b 81 zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
66d080e0
TH
82
83 Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
84 mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
85 Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
86 de.admin.news.announce laufen.
87
88
893. Moderation:
90~~~~~~~~~~~~~~
91
92 Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
93 ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
94 s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
95 administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
96 sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
cf1de514
TH
97 Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
98 Moderation schicken.
66d080e0 99
cf1de514 100 Die momentane Adresse der Moderation lautet:
66d080e0
TH
101 moderator@dana.de
102
cf1de514 103 Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
e2ad27fc 104 Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
6a73b0ca
TH
105 schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
106 Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
107 diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
66d080e0
TH
108 de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
109 Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
cf1de514 110 RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
66d080e0 111 Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
e2ad27fc 112 allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
66d080e0 113
cf1de514
TH
114 Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
115 uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
116 einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
117 Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
118 legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
66d080e0
TH
119
120
1214. RfD:
122~~~~~~~
123
124 Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
cf1de514
TH
125 "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
126 Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
127 entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
66d080e0
TH
128 Rücksprache mit dem Initiator halten.
129
130 Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
131
132 o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
133 soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
134 der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
135 der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
136 noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
137
17ea2c6b
TH
138 o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
139 Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
140 dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
141 zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
142 8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
143 oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
144 verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
145 welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
146 Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
66d080e0
TH
147
148
1495. Die Diskussion:
150~~~~~~~~~~~~~~~~~~
151
152 Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
153 de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
154 anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
155 Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
156 also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
157 Konsens eingestellt hat.
158
17ea2c6b
TH
159 Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
160 weiterer RfD eingebracht werden.
66d080e0
TH
161
162
1636. CfV:
164~~~~~~~
165
17ea2c6b 166 Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
cf1de514 167 "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
17ea2c6b
TH
168 werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
169 übereinstimmen.
66d080e0 170
17ea2c6b 171 Der CfV muß explizit enthalten:
66d080e0
TH
172
173 o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
174
175 Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
176 klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
177 Einrichtung und umgekehrt.
178
66d080e0
TH
179 Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
180 der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
181 "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
182 Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
183 abgegeben werden können.
184
66d080e0
TH
185 o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
186
17ea2c6b
TH
187 Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
188 der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
189 sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
190 betragen.
66d080e0
TH
191
192 o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
193 Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
194
195 o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
196 Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
197
198 Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
199 enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
200 Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
201 vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
202 Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
203 werden kann.
204
205 Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
206 Punkte noch unklar ist:
207
208 o Name der Gruppe
209 o Kurzbeschreibung der Gruppe
210 o Charta der Gruppe
211 o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
212 o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
213
214 Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
215 Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
216 konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
217 eingesetzt werden.
218
219
ba40a45b
TH
2206a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
221~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
222
223 Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
224 wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
225 können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
226 nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
227
228 Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
229 vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
230 ignoriert.
231
232 Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
233 markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
234 Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
235 Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
236
237 Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
238 Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
239 Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
240 entgegennimmt.
241
242 Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
243 Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
244 registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
245
3e07cc4b
TH
246 Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
247 Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
248 im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
249 Genehmigung durch die Moderation.
ba40a45b
TH
250
251 Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
252
253
66d080e0
TH
2547. Die Wahlregeln:
255~~~~~~~~~~~~~~~~~~
256
257 Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
258 Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
259 angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
260 (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
261 hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
262 sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
263 Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
264
265 Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
266 Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
267 andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
268 E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
269 wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
270 Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
271
272 Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
273 Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
274 konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
275 nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
276
277 Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
278 Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
279 GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
280 darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
281 bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
282 mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
283 unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
284 Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
285 werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
286 von Wahlen sind nicht möglich.
287
288 .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
289 sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
290 Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
291 endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
292 führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
293 Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
294 findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
295
17ea2c6b
TH
296 Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
297 Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
298 Ungültigerklärung der Stimme führen.
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TH
299
300 Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
301 korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
17ea2c6b
TH
302 hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
303 natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
ff06dcfd
TH
304 mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
305 und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
306 wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
307 veröffentlicht (siehe Teil 8).
66d080e0
TH
308
309 Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
310 geheim!
311
ba40a45b
TH
312 Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
313 und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
314 unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
315
316 Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
317 Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
318 eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
319 das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
320 zustellbar sein.
321
322 Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
323 Abstimmenden.
324
66d080e0 325 Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
17ea2c6b
TH
326 wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
327 Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
328 (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
66d080e0
TH
329
330 Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
17ea2c6b
TH
331 Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
332 möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
333 rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
66d080e0
TH
334
335 Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
336 daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
337 auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
338 durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
339 eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
340 bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
341 oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
342 darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
343 erwähnt werden!
344
345 Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
346 sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
347 eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
cf1de514 348 wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
66d080e0
TH
349 dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
350 Mailing-Listen) postet.
351
3e07cc4b
TH
352 Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
353 an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
354 Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
355 bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
356 werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
66d080e0
TH
357
358 Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
359 aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
cf1de514 360 diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
66d080e0
TH
361 entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
362 gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
363 Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
364 wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
365
366
3678. Nach der Wahl:
368~~~~~~~~~~~~~~~~~
369
370 Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
371 Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
372 muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
373 (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
ff06dcfd
TH
374 Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
375 Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
376 ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
377 wird dann von der Moderation gepostet.
17ea2c6b 378
b527ca18
TH
379 Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
380 bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
381 innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
382 Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
383 de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
384 den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
300cea8e
TH
385 Abstimmung.
386
387 Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
388 Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
389 das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
390 Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
391 noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
392 Annulierung der Wahl Folge sein kann.
393
394 Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
395 entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
396 notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
b7351436 397
66d080e0 398
28f571b3
TH
3999. Kombinierte Votings:
400~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
66d080e0 401
3e07cc4b
TH
402 Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
403 höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
404 Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
405 obigen Regeln abgestimmt.
406
407 In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
408 zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
409 Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
410 wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
411 Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
412
413
41410. Vereinfachtes Verfahren:
415~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
416
417 Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
418 Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
419 werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
420 Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
421 widersprochen wird.
422
423 Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
424 Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
425 Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
426 keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
427
428 Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
429
430 o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
431 wenn dieser nicht widersprochen wird.
432
433 o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
434 Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
435 moderator@dana.de).
436
437 o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
438
439 Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
440 ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
441 formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
442 mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
443 Wahl" sinngemäß auch hier.
444
445 Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
446 de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
447 Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
448 Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
449 angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
450 Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
451 aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
452 sinngemäß anzuwenden.
66d080e0
TH
453
454
21ffac1b
TH
455Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
456~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
457de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
458~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
459
460 Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
461 Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
462 Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
463 nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
464 Verfahren.
66d080e0 465
21ffac1b 466 Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.
66d080e0
TH
467
468 Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
21ffac1b 469 Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
66d080e0 470 vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
21ffac1b
TH
471 auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
472 trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport --
473 immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
474 von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
475 einfach die newgroup-Message.
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